Präventionkurse, oder auch Gesundheitskurse/Krankenkassenkurse genannt, sind abgeschlossene, inhaltlich aufeinander aufbauende Kurse zu jeweils 8
festen, aufeinanderfolgenden Terminen.
Sie dürfen nur von speziell geschultem und qualifiziertem Fachpersonal angeleitet werden.
Die gesetzliche Krankenkasse unterstützt diese gesundheitsfördernde Maßnahme und belohnt die regelmäßige Teilnahme (§ 20 Sozialgesetzbuch V) mit einer
Rückerstattung der Kursgebühr (75-100%).
Um den Zuschuss zu bekommen, musst du an 80% der insgesamt acht Einheiten teilnehmen.
Die am Ende ausgehändigte Teilnahmebescheinigung reichst du zusammen mit einem Zahlungsnachweis (Rechnung oder Kontoauszug)
bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ein und bekommst den Zuschuss direkt auf dein angegebenes Konto überwiesen.
Ab bzw. bis wann darf ich teilnehmen?
Am Kurs für Schwangere darfst du nach Beendigung der 12. SWS teilnehmen bis zum Ende der Schwangerschaft. Die Übungen werden ganz individuell auf dich abgestimmt und selbst kurz vor der
Geburt wird dir die sanfte Bewegung noch unheimlich gut tun.
Mit den Indoor- und Outdoor-Kursen mit Baby darfst du nach der Rückbildung wieder starten und bis zum 3. Geburtstag deines Kindes mitmachen. Es gibt natürlich auch Fortgeschrittenenkurse, in
denen noch eine Schippe rauf gelegt wird.
Kann ich auch mit einem Kinderwagen/Tragehilfe beim Outdoorkurs mitmachen?
Ja, gerne! Wir sind auf gutem Untergrund unterwegs und joggen nicht, daher kannst du gerne deinen Kinderwagen nutzen.
Aber klar doch! Ich empfehle sowieso immer eine ergonomische Tragehilfe dabei zu haben, falls dein Kleines unruhig wird. Die Übungen werden einfach entsprechend angepasst.